I.1 Die Betriebsordnung des 5D CINEMA – CINEMA MAXIM (nachfolgend „Betriebsordnung“ genannt) ist für alle Zuschauer und Begleitpersonen (nachfolgend „Zuschauer“ genannt) einer im 5D durchgeführten Filmvorführung verbindlich CINEMA – CINEMA MAXIM cell (im Folgenden als „5D Cinema“ bezeichnet), das von StereoTech GmbH, mit Sitz in Dennewartstraße 25, 52068 Aachen („der Betreiber“).
I.2 Im 5D-Kino finden Vorführungen spezieller 5D-Filme statt. In der 5D-Kinozelle gibt es 4 Zuschauerplätze. Die Sessel bewegen sich entsprechend der Aktion auf der Leinwand. Die Produktion wird durch weiteres Zubehör (Regen, Dampf, Blasen usw.) ergänzt. Dem Zuschauer wird eine 3D-Brille ausgeliehen, um die Filmaufführung zu sehen. Die 3D-Brille wird dem Zuschauer nach Zahlung des Eintrittspreises vom 5D-Kinomitarbeiter zur Verfügung gestellt. Einzelne Filmproduktionen dauern maximal 15 Minuten.
I.3 Die 3D-Brille ist Eigentum des Betreibers. 5D-Kinos werden nur für die Dauer der Filmproduktion ausgeliehen. Die 3D-Brille wird kostenlos ausgeliehen und darf nicht für andere als die ausgeliehenen Zwecke verwendet werden. Der Zuschauer ist verpflichtet, die Brille auf Beschädigungen zu überprüfen. Jeder Zuschauer ist verpflichtet, die Brille nach der Vorstellung dem Personal abzugeben. Beschädigt der Zuschauer die 3D-Brille durch unsachgemäße Behandlung, ist er dem Betreiber zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
I.4 Der Zuschauer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er andere Zuschauer nicht durch unangemessenes Verhalten stört und verpflichtet sich, den organisatorischen Weisungen des 5D-Kinomitarbeiters Folge zu leisten. Disziplinlose oder betrunkene Zuschauer können vom 5D-Kino ohne Anspruch auf Entschädigung des 5D-Kinos verwiesen oder nicht zum 5D-Kino zugelassen werden.
I.5 Der Zuschauer darf seinen Sitzplatz während der Filmvorführung nicht verlassen. Wenn der Zuschauer aus irgendeinem Grund seinen Platz verlassen möchte, kann dies nur nach Drücken des Sicherheitsknopfes erfolgen, der die Projektion unterbricht.
I.6 Ein Zuschauer, der unter dem Einfluss von Alkohol oder psychotropen Substanzen steht, erhält keinen Zutritt zum 5D-Kino.
I.7 Der Betreiber weist den Zuschauer darauf hin, dass die Teilnahme an der Vorführung von Filmen im 5D-Kino ab dem 4. Lebensjahr angemessen ist.
I.8 Der Betreiber weist den Zuschauer darauf hin, dass die Vorführung von Filmen im 5D-Kino für Menschen mit Psychosen oder Neurosen nicht geeignet ist. Außerdem ist die Filmvorführung nicht für Menschen geeignet, die Probleme mit dem Bewegungsapparat haben oder in Behandlung sind. Diese Personen verzichten dann ausdrücklich auf etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber.
I.9 Aus hygienischen Gründen ist das Mitbringen und Verzehren von Erfrischungen im 5D-Kino verboten.
I.10 Der gesetzliche Vertreter haftet für die minderjährigen Zuschauer oder von ihnen verursachte Schäden. Der gesetzliche Vertreter des minderjährigen Zuschauers ist verpflichtet, für die Einhaltung der in der Betriebsordnung festgelegten Pflichten durch den minderjährigen Zuschauer zu sorgen.
I.11 Gemäß dem Gesundheitsschutzgesetz weist der Betreiber darauf hin, dass Zuschauer, die mit dem Geräuschpegel im 5D-Kino nicht zufrieden sind, das Recht haben, dies den Verantwortlichen zu melden, die verpflichtet sind, unverzüglich Abhilfe zu schaffen .
I.12 Der Betreiber ist nicht verantwortlich für die persönlichen Gegenstände der Zuschauer, die in den Räumlichkeiten des 5D-Kinos freigelassen werden.
I.13 Der Betreiber ist zusammen mit der 5D-Kinozelle auch Eigentümer seiner Ausrüstung. Die Produktion von Filmen im 5D-Kino erfolgt über den Erwerb von Urheberrechten für die gezeigten Filme. Der Betreiber verbietet die Verwendung von Aufnahmegeräten während der Produktion und jegliche Aufzeichnung von 5D-Kinoproduktionen.
I.14 Die 5D-Kinozelle, der Hintergrund der Zelle und die Geschäftseinheit sind so konzipiert, dass die Möglichkeit einer Verletzung des Zuschauers, des Mitarbeiters oder einer Beschädigung der Ausrüstung verhindert wird. Der gesamte Geschäftsbereich 5D-Kino wird durch ein Kamerasystem mit der Möglichkeit zur Speicherung einer Kameraaufzeichnung überwacht. Die Aufnahmen werden bei Bedarf zur Überwachung der Einheit genutzt, Kameras in der Zelle selbst übertragen das Bild an die Mitarbeiter, die für den reibungslosen Betrieb im 5D-Kino sorgen. Der Zuschauer ist berechtigt, vor Beginn der 5D-Kinovorführung mitzuteilen, dass er keine Überwachung durch ein Kamerasystem und keine Aufnahmen wünscht. In einem solchen Fall dürfen die Mitarbeiter dem Zuschauer nicht gestatten, die 5D-Kinoprojektion zu Ende zu führen. Der Zuschauer verpflichtet sich ferner mit dem Betreiber, während der 5D-Kinovorführungen Fotos von 5D-Kinobesuchern zu machen und eine Videoaufzeichnung der 5D-Kinovorführungen im Kino zu machen. Der Käufer kann diese Fotos dann verwenden, um ein 5D-Kino usw. zu präsentieren. Die Fotos können auch auf der Website des Betreibers veröffentlicht werden. Die veröffentlichten Fotos werden sorgfältig ausgewählt und nicht mit anderen persönlichen Daten der veröffentlichten Person verknüpft. Der Betrachter ist berechtigt, seine Zustimmung zur Verwendung dieser Fotografien jederzeit zu widerrufen, der Widerruf der Zustimmung muss schriftlich erfolgen und an die Adresse des Betreibers gesendet werden.
I.15 Der Brandschutz wird durch die internen Vorschriften des Einkaufszentrums bestimmt und alle Mitarbeiter müssen diese Vorschriften einhalten. Im Falle eines Brandes oder Brandverdachts sind die Mitarbeiter verpflichtet, zu versuchen, den Brand mit verfügbaren Löschmitteln zu beseitigen, für den Alarm der Feuerwehr zu sorgen, den Brand zu melden und gemäß Brandmelderichtlinie und Evakuierungsplan vorzugehen.
I.16 Während des ganzen Betriebstages des 5D-Kinos wird eine nassmechanische Reinigung von Stühlen, Tischen und Stühlen durchgeführt. Auch die 3D-Brille wird nach jeder Benutzung desinfiziert. Jeden Tag nach Beendigung des Betriebs wird eine nassmechanische Reinigung der Lagerräume durchgeführt – Reinigung, Waschen der Böden, Zellenräume – Sessel, Böden, Einrichtungen.
I.17 Der Zuschauer ist verpflichtet, das gekaufte Ticket unverzüglich an der Abendkasse zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Gekaufte Tickets werden nicht angenommen oder umgetauscht. Der Eintritt in das 5D-Kino ist nur nach Kauf einer gültigen Eintrittskarte möglich. Nach der Vorführung des Films ist der Zuschauer verpflichtet, das Gelände des 5D-Kinos zu verlassen.
I.18 Im Falle eines Verstoßes gegen eine Bestimmung der Betriebsordnung versteht der Zuschauer, dass er / sie vom 5D-Kinopersonal sofort aus dem 5D-Kino verwiesen werden kann, ohne Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Eintrittsgeldes.
I.19 Durch den Kauf einer Eintrittskarte bestätigt der Zuschauer die Kenntnisnahme der Betriebsordnung des 5D-Kinos und erklärt, dass er die Betriebsordnung versteht, mit ihr einverstanden ist und sich verpflichtet, alle in der Betriebsordnung festgelegten Verpflichtungen und Bedingungen einzuhalten. Ausnahmen von dieser Betriebsordnung dürfen nur vom Betreiber festgelegt werden.
I.20 Diese Betriebsordnung tritt am 1.1.2016 in Kraft.